Rund um alkoholfreie Spirituosen, Weine und Schaumweine herrscht aktuell eine recht unübersichtliche Situation: Bei der Bezeichnung, der Abgrenzung zu „entalkoholisiert“ und insbesondere bei der Pfandfrage gibt es keine wirklich klaren, einheitlichen und praxistauglichen Vorgaben. Für einen Fachhändler, der sauber und rechtssicher arbeiten muss, ist das schwer akzeptabel. Deshalb können wir dieses Segment vorerst nicht anbieten und hoffen auf sinnvolle Regelungen …
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